das Präsidium des Westfälischen Schützenbundes, hat auf Vorschlag der Liga- und Rundenwettkampfkommission, folgendes abschließend beschlossen:
Die noch ausstehenden Relegationen können wegen der zurzeit geltenden Verordnungen nicht durchgeführt werden. Da nicht absehbar ist wann diese Verordnungen so geändert werden, dass die noch ausstehenden Relegationen rechtzeitig vor der nächsten Saison durchgeführt werden können und eine Verschiebung der noch ausstehenden Relegationen in den Herbst die Planung für die nächste Saison ungemein erschweren würde, wird folgende Vorgehensweise abschließend festgelegt.
Liga-und_Rundenwettkampf-Richtlinie_des_WSB-_Stand_2020-06-16
Die bereits veröffentlichten Endtermine (11.10.2020; 08.11.2020; 06.12.2020 und 10.01.2021) behalten ihre Gültigkeit und es treffen sich jeweils 4 Mannschaften an einem Wettkampfort.
Die noch ausstehenden Relegationen werden nicht durchgeführt, sondern mit den erzielten Ringahlen der laufenden Ligasaison berechnet.
Zur Ermittlung der Reihenfolge bzw. Ermittlung der Auf- und Absteiger, werden die geschossenen Ringzahlen der Ligawettkämpfe der laufenden Saison herangezogen. Grund hierfür ist zum einen, dass in der Relegation die Reihenfolge auch aufgrund der erzielten Ringe festgelegt worden wäre, zum anderen dies das einzige sportliche Kriterium zur Vergleichbarkeit der verschiedenen Ligen ist und die Leistungsfähigkeit der Mannschaften in der laufenden Saison hierdurch abgebildet wird. Es werden alle in die Setzliste eingehenden Ligaergebnisse addiert und durch die Anzahl dieser
Wettkämpfe dividiert, so dass sich für jede Mannschaft ein Ligadurchschnittsergebnis ergibt. Dadurch ist sichergestellt, dass durch unterschiedlich Ligagrößen oder fehlende Wettkämpfe (abgebrochene Wettkämpfe aufgrund von Waffendefekten, gesundheitlichen Problemen oder der Gegner ist unvollzählig angetreten) keiner Mannschaft ein Nachteil entsteht.
In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der „Relegationen“ aufgelistet und in der Anlage 2 die sich daraus ergebene Zusammensetzung der Westfalen- und Verbandsligen für die Saison 2020/2021.
Nach aktuellem Stand gehen sowohl der Deutsche Schützenbund wie auch der Westfälische Schützenbund davon aus, dass die Ligasaison 2020/2021 wie geplant durchgeführt werden kann.
Da aus heutiger Sicht nicht absehbar welche Voraussetzungen für die Durchführung der Ligawettkämpfe in der Saison 2020/2021 gelten, hat das Präsidium des Westfälischen Schützenbundes ebenfalls beschlossen, dass folgende drei Szenarien geplant werden sollen.
Personenzahl ca. 30 Personen
Die Westfalenliga LG, die Westfalenliga LP sowie die Verbandsligen LG werden wie geplant durchgeführt.
Die bereits veröffentlichten Endtermine (11.10.2020; 08.11.2020; 06.12.2020 und 10.01.2021) behalten ihre Gültigkeit und es treffen sich jeweils 4 Mannschaften an einem Wettkampfort.
Personenzahl ca. 20 Personen
Die Westfalenliga LG, die Westfalenliga LP sowie die Verbandsligen LG werden wie eine Bezirks- oder Kreisliga durchgeführt. Dies bedeutet, hier lädt jeweils ein Verein einen anderen Verein ein. Dadurch ergeben sich statt vier Wettkampftage sieben Wettkampftage.
Für dieses Szenario lege ich hiermit folgende Endtermine fest: 11.10.2020; 25.10.2020; 08.11.2020; 29.11.2020; 06.12.2020; 13.12.2020 und 10.01.2021)
Aufgrund der im Herbst bestehenden Vorschriften hinsichtlich Corona müssen alle Ligen abgesagt werden.
Des Weiteren hat Präsidium des Westfälischen Schützenbundes entschieden, dass wegen der aktuellen Umstände der Mannschaftsmeldeschluss vom 30. Juni 2020 auf den 31. Juli 2020 verlängert wird.
Unabhängig von der Verlängerung des Mannschaftsmeldeschlusses bitte ich alle für die Westfalen- und Verbandsligen qualifizierten Mannschaften mir so bald wie möglich die Mannschaftsmeldung zuzusenden. Mannschaften, die auf ihr Startrecht verzichten wollen, teilen mir dies bitte unverzüglich mit, damit ich eventuell nachrückende Mannschaften kontaktieren kann.
Mit E-Mail vom 15.06.2020 hat die SG Hamm die Mannschaft SG Hamm II (Absteiger aus der Westfalenliga und qualifiziert für die Verbandsliga) zurückgezogen. Nachrücker ist die Mannschaft von VSS Neuenkirchen.
Erst wenn alle ihre Mannschaftsmeldung abgegeben haben, kann die weitere Planung (Zuweisung der Heimwettkämpfe) erfolgen (Spätestens also ab 01.08 2020).
Aufgrund der aktuellen Umstände wird gegen die Mannschaften, die auf Ihr Startrecht in der Saison 2020/2021 in der Westfalen- bzw. Verbandsliga verzichten, kein Bußgeld in Rechnung gestellt.
Diese Mannschaften gelten dann als aufgelöst und der Verein ist in der Saison 2021/2022 in dieser Liga nicht startberechtigt.
Da es wegen der aktuellen Vorschriften nicht möglich sein wird eine „normale Ligaversammlung“
durchzuführen wird die Terminvergabe und auch alle weiteren Informationen per E-Mail erfolgen.
Die Liga- und Rundenwettkampf-Richtlinie des WSB wurde ebenfalls überarbeitet und ist auf der Internetseite des WSB einzusehen.
Wichtigste Änderung für die Westfalen- und Verbandsligen Freihand ist die dauerhafte Festschreibung des Mannschaftsmeldeschlusses auf den 31. Juli.
Mit sportlichen Grüßen Johannes Wieczorek
Westfalen- und Verbandsligaleiter LG und LP